Finanzamt
Fundstelle: Startseite / NRW für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch den Orkan "Kyrill" entstandenen Schäden
19.03.07
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass die von den Folgen des Orkans Kyrill besonders betroffenen Forstwirte weitere steuerliche Erleichterungen erhalten,
Adresse (URL): http://www.finanzamt-duesseldorf-nord.de/allgemein_fa/presse/pressearchiv/archiv_2007/19032007.php
Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 19.03.07
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass die von den Folgen des Orkans Kyrill besonders betroffenen Forstwirte weitere steuerliche Erleichterungen erhalten, die über den bereits in Kraft gesetzten sog. "Katastrophenerlass" hinausgehen. Dies teilte Finanzminister Dr. Helmut Linssen heute in Düsseldorf mit.
Anfang März hat das nordrhein-westfälische Finanzministerium Bund und Ländern vorgeschlagen, einige Regelungen aus dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz im Bereich der Einkommensteuer anzuwenden, um die Geschädigten durch weitere steuerliche Maßnahmen zu unterstützen. Konkret sieht der Vorschlag vor, einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 90 % bzw. 65 % der Einnahmen aus den Holznutzungen sowie einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von einem Viertel des normalen Steuersatzes für sämtliche Kalamitätsnutzungen zu gewähren. Die Mehrheit der Länder und der Bund haben sich bislang diesen Vorschlägen nicht angeschlossen. Eine abschließende Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen.
Linssen: "Durch den Orkan Kyrill sind in weiten Teilen des Landes Nordrhein-Westfalen beträchtliche Schäden entstanden. Um diese Schäden zu beseitigen, sind Maßnahmen erforderlich, die bei vielen Forstwirten zu erheblichen finanziellen Belas-tungen führen werden. Wir werden unsere Vorschläge weiter verfolgen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Betroffenen diese steuerlichen Erleichterungen erhalten."