Finanzamt
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In drei Jahren zur / zum Diplom-Finanzwirtin / Diplom-Finanzwirt (FH) - Der duale Studiengang besteht aus 21 Monate dauernden Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren an der Fachhochschule für Finanzen im Schloss Nordkirchen und aus einer 15 Monate dauernden berufspraktischen Ausbildungszeit in den Finanzämtern.
Adresse (URL): http://www.finanzamt-duesseldorf-nord.de/allgemein_fa/ausbildung/diplomfinanzwirt/07_theorie_praxis/index.php
Die Steuerverwaltung stellt Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder einem vergleichbaren Schulabschluss in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung ein.
Der duale Studiengang besteht aus 21 Monate dauernden Fachstudien mit 2.200 Stunden an Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren und aus einer 15 Monate dauernden berufspraktischen Studienzeit in den Finanzämtern.
Wir erwarten bei einer Bewerbung von Ihnen eine gute Auffassungsgabe und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Aufgeschlossenheit gegenüber moderner Datenverarbeitung, Entscheidungs- und Entschlussfreudigkeit, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Weitere Voraussetzungen sind: Gute Leistungen während der Schulzeit und erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
Für die Steuerbeamtinnen und den Steuerbeamten der Länder ist nach dem Grundgesetz eine einheitliche Ausbildung im gesamten Bundesgebiet vorgesehen. Die Einzelheiten der Ausbildung sind im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) geregelt.
Der duale Studiengang findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt. Er dauert drei Jahre. In dieser Zeit sind die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter statusrechtlich Beamte auf Widerruf. Sie erhalten Anwärterbezüge von 962,78 Euro (Stand: 01.03.2010).
Während der Studien an der Fachhochschule für Finanzen (FHF) stehen den Studentinnen und Studenten Zimmer in Studentenwohnheimen zur Verfügung. Die Unterkunft vermittelt die Verwaltung der FHF. Für Unterkunft und Verpflegung ist ein geringes Entgelt zu zahlen.
Während des Vorbereitungsdienstes wechseln berufspraktische Ausbildungsabschnitte in einem Finanzamt und Fachstudien an der Fachhochschule für Finanzen einander ab (duale Ausbildung). Die aus Grund- und Hauptstudium bestehenden Fachstudien dauern insgesamt 21 Monate. In den verbleibenden 15 Monaten werden die Fachstudien durch berufspraktische Studienzeiten ergänzt. Nach den ersten vier bis sechs Monaten des Studiums ist eine wiederholbare Zwischenprüfung abzulegen, deren Bestehen für die Fortführung der Ausbildung erforderlich ist. Der Vorbereitungsdienst schließt nach 3 Jahren mit einer Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) ab.
Die Absolventen der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen erhalten nach der bestandenen Staatsprüfung den akademischen Grad "Diplom-Finanzwirtin (FH)" oder "Diplom-Finanzwirt (FH)" und die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung.
In den berufspraktischen Studienzeiten sind die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuüben, die unmittelbar nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung verlangt werden. Die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter haben - wie andere Beamte auch - Anspruch auf Jahresurlaub. Hierfür sind im Rahmen der Fachstudien und berufspraktischen Studienzeit feste Zeiten vorgesehen, die üblicherweise im Schulferienzeitraum liegen.
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